„Als Immobiliensachverständige beurteile ich den Zustand einer Bestandsimmobilie und ermittle in einem rechtlich geregelten Verfahren den realen Marktwert.“

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Verkehrswertgutachten

bei An- und Verkaufsabsichten, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Vermögensaufteilungen und -übertragungen, Verkehrswertermittlung in steuerlichen Angelegenheiten.

Beleihungswertgutachten

für die speziellen Anforderungen von Kreditinstituten. Wertermittlungen nach Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) und Pfandbriefgesetz (PfandBG).

Mietgutachten

für Wohnräume oder gewerbliche Flächen.

Schiedsgutachten

zur gütlichen Streitbeilegung.

Qualität und Know-how

Ein hohes Maß an persönlicher und fachlicher Qualifikation sowie kontinuierliche Weiterbildungen sind die Erfolgsfaktoren für eine professionelle Immobilienbewertung.

Qualifikationen Marlies Pöll-Denzl:

Ausbildung zur Versicherungskauffrau | Abschluß Versicherungskauffrau (IHK) | Thuringia Versicherungs-AG | 1996

Studium der Wirtschaftswissenschaften | Abschluß Betriebswirt (VWA) mit der Note 1,8 |Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie München | 2000

Ausbildung zum Immobilienmakler | Abschluß Immobilienmakler (IHK) mit der Note 1,1| Industrie- und Handeslkammer Schwaben | 2011

Studium Sachverständigenwesen | Abschluß Immobilienbewerter (DIA) mit der Note 1,1 | Deutsche Immobilienakademie an der Universität Freiburg (DIA) | 2012

Studium Sachverständigenwesen| Abschluß Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten mit der Note 1,6 | Deutsche Immobilienakademie an der Universität Freiburg (DIA) | 2014

Aufbaustudiengang Beleihungswertermittlung | Abschluß Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung | Deutsche Immobilienakademie an der Universität Freiburg (DIA) | 2014

Zertifizierung Marktwertermittlung | Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024 | DIA Consulting AG | 2016 

Europäische Anerkennung| Recognized european valuer (REV) | TEGoVA (the european group of valuers' associations) | 2017

Zertifizierung Beleihungswertermittlung | Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV und die Beleihungswertermittlung gemäß BelWertV aller Immobilienarten (F) nach DIN EN ISO/IEC 17024 mit 95 % erreichten Punkten in der schriftlichen Prüfung| DIA Consulting AG |2017

Aufnahme in den Gutachterausschuss des Landkreises Weilheim-Schongau| Ehrenamtliche Gutachterin | 2018

Öffentliche Bestellung und Vereidigung| Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken | IHK für München und Oberbayern | 2018

Privat | Jahrgang 1975  | Ich  interessiere mich für Musik, liebe es zu tanzen, mag Ausflüge in die Natur, Waldläufe und pflege gerne Freundschaften

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität von Sachverständigen. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Sie haben sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterzogen und sind zur kontinuierlichen Weiterbildung verpflichtet.  Die besondere Stellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird u.a. in der Zivilprozessordnung deutlich. In § 404 Abs. 3 ZPO steht beispielsweise: " Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern." Die öffentliche Zuerkennung der besonderen Qualifikation dieser Sachverständigen erleichtert Unternehmen, Gerichten und Privatpersonen die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten den hohen Anforderungen gerecht wird.

Zertifizierung

Der deutsche Gesetzgeber hat mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes sich dazu entschieden, ein Qualitätssicherungssystem für Sachverständige auf gesetzlicher Grundlage zu etablieren. Bei der Zertifizierung durch international anerkannte Zertifizierungsstellen wird nicht nur der zertifizierte Sachverständige auf einer vertraglichen Basis regelmäßig durch die Abgabe von schriftlichen Gutachten und durch Prüfungen überwacht, sondern auch die Zertifizierungsstelle und deren Zertifizierungssystem. Geschäfts- und Privatkunden suchen verstärkt nach einer Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die bestimmte Normen erfüllen und deren Einhaltung durch eine Zertifizierung nachgewiesen haben. Bei der Vergabe von Aufträgen werden Zertifizierungen oft vorausgesetzt. Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) fordert z.B. "Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet" (§ 6 BelWertV).

Mitgliedschaften

Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V. (LVS Bayern e.V.)

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS)


Für mehr Informationen erreichen Sie mich unter:

08191 9738996

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